Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Berufung.
Das Fehlen der nach Art. 55 lit. a OG erforderlichen Streitwertangabe macht die Berufung grundsätzlich unwirksam.
Unter welchen Voraussetzungen kann ausnahmsweise über diesen Mangel der Berufungsschrift hinweggesehen werden?

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 lit. a OG