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Regeste

Betreibungsort des Wohnsitzes (Art. 46 Abs. 1 SchKG).
Mangelnder fester Wohnsitz (Art. 48 SchKG)? Wohnsitz einer Seminaristin (Art. 26 ZGB).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 46 Abs. 1 SchKG, Art. 48 SchKG, Art. 26 ZGB

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