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Regeste

Art.18 Abs. 3, 117 StGB.Fahrlässige Tötung.
1. Wer gilt auf Berg- und Skifahrten, die von mehreren Personen ohne berufsmässigen Tourenleiter gemeinsam unternommen werden, als Führer der Partie? (Erw. 1).
2. Pflichten des Führers (Erw. 1 lit. a und b).
3. Fahrlässige Verletzung der Führerpflichten auf einer ins Hochgebirge und in Gletschergebiet unternommenen Tour (Erw. 2).
4. Rechtserheblicher Kausalzusammenhang zwischen Tat und Erfolg (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art.18 Abs. 3, 117 StGB