Regeste
Widerhandlungen gegen Art. 24 lit. a und c MSchG . Eventualvorsatz.
1. Verhältnis von lit. a zu lit. c des Art. 24 MSchG (Änderung der Rechtsprechung).
2. Bei der Anwendung der Strafbestimmungen des MSchG ist vom gleichen Begriff des Eventualvorsatzes auszugehen wie im gemeinen Strafrecht.