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Regeste

1. Art. 43, 63 Abs. 2 OG. Darf das Bundesgericht überprüfen, ob eine Uebung bestehe?
2. Art. 112 Abs. 2 OR, Vertrag zugunsten eines Dritten. Der Wille der Vertragschliessenden, das selbständige Forderungsrecht des Dritten auszuschliessen, geht einer anderen Uebung vor.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 43, 63 Abs. 2 OG, Art. 112 Abs. 2 OR

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