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Regeste

Miete einer Baumaschine (Bagger) mit Bedienungsmann.
Haftung des Mieters für eine in erster Linie vom Bedienungsmann verursachte Beschädigung der Maschine (Art. 97 Abs. 1, 101 Abs. 1, 261 Abs.1 und 272 Abs. 1 und 2 OR).
Bemessung des Schadenersatzes (Art. 99 Abs. 3 und 43 Abs. 1 OR).