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Regeste

1. Verhältnis von Art. 8 Abs. 2 HRAG zu Art. 352 OR (Erw. 1 ).
2. Konkurrenzverbot, Art. 356 ff. OR.
a) Wichtiger Grund zur Aufhebung des Dienstvertrages im Sinne von Art. 360 Abs. 2 OR? Art. 8 Abs. 2 HRAG ist dispositiven Rechts (Erw. 4).
b) Bemessung der Konventionalstrafe und Ersatz weiteren Schadens (Erw. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 352 OR, Art. 356 ff. OR, Art. 360 Abs. 2 OR

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