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Regeste

Art. 148 StGB.
Art. 513 OR schliesst Betrug bei Spielgeschäften, insbesondere die betrügerische Erwirkung von Darlehen zu Spielzwecken nicht aus.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 148 StGB, Art. 513 OR