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Regeste

Art. 35 Abs. 7 SVG, Art. 8 Abs. 3 VRV.
1. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit auch dann nicht erhöhen, wenn er sich auf einer Autobahn oder sonst einer Strasse mit mehreren Fahrstreifen befindet (Erw. 1).
2. Sind die Voraussetzungen zum Überholen gegeben, so ist auch die Voraussetzung für das Verlassen des Fahrstreifens nach Art. 44 SVG erfüllt (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 35 Abs. 7 SVG, Art. 8 Abs. 3 VRV, Art. 44 SVG