Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 41 Ziff. 3 StGB, Art. 90 Ziff. 2 SVG. Widerruf des bedingten Strafvollzuges.
Im Vergehen des Art. 90 Ziff. 2 SVG, das vorsätzlich wie grob fahrlässig begangen werden kann, liegt, wenn vorsätzliche Begehung nicht festgestellt ist, jedenfalls eine Täuschung des richterlichen Vertrauens. Verneinung des besonders leichten Falles.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 90 Ziff. 2 SVG, Art. 41 Ziff. 3 StGB