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Regeste

Kantonales Jagdregal. Art. 4 BV.
Voraussetzungen, unter denen die staatsrechtliche Beschwerde ausnahmsweise trotz Fehlens eines aktuellen praktischen Interesses zulässig ist (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 1).
Beim System der Patentjagd darf die Behörde die Modalitäten der Ausübung des Jagdrechts auch nach der Patenterteilung ändern, ohne Art. 4 BV zu verletzen (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV