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Regeste

Art. 62 SVG, Art. 42 Abs. 1 und 2 OR.
1. Substanzierungspflicht nach kantonalem Recht und Beweispflicht bei Schaden, der sich ziffermässig nicht nachweisen lässt (Erw. 1).
2. Fall eines Anwalts, der infolge Unfalls die Arbeitszeit eines Monats nicht ausnützen konnte; Anhaltspunkte, die es dem Richter erlauben, den Erwerbsausfall durch Schätzung zu ermitteln (Erw. 2).

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Artikel: Art. 62 SVG, Art. 42 Abs. 1 und 2 OR

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