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Regeste

Art. 105 Abs. 2 OG.
Trotz der beschränkten Überprüfungsbefugnis gilt im Rahmen dieser Bestimmung die Untersuchungsmaxime.
Art. 5 Abs. 2 AHVG.
Grundsätzliches zur Abgrenzung der selbständigen von der unselbständigen Erwerbstätigkeit. Der Handelsagent übt in derRegel eine unselbständige Erwerbstätigkeit aus. Bestätigung der Praxis.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 105 Abs. 2 OG, Art. 5 Abs. 2 AHVG