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Regeste

Art. 85 lit. a OG;politische Stimmberechtigung; Schutz des Bürgers vor unzulässiger Beeinflussung der demokratischen Willensbildung
1. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Bürger Mängel bei der Vorbereitung eines Urnengangs sofort mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen zu rügen (Bestätigung der Rechtsprechung); Erw. 2.
2. Verfassungsmässiger Schutz der demokratischen Willensbildung. Kriterien für den Entscheid darüber, ob der Bürger durch die behördliche Erläuterung einer Abstimmungsvorlage, durch private Veröffentlichungen oder durch die Presse in unzulässiger Weise beeinflusst worden ist; Erw. 4.

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Referenzen

Artikel: Art. 85 lit. a OG