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Regeste

Art. 120 Ziff. 4 ZGB.
Wenn eine Lebensgemeinschaft beabsichtigt war und begründet worden ist, so reicht der Umstand, dass eine ausländische Frau einen Schweizerbürger geheiratet hat, um dessen Staatsangehörigkeit zu erwerben, nicht aus, um die Ehe für nichtig zu erklären.

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Referenzen

Artikel: Art. 120 Ziff. 4 ZGB