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Regeste

Wandelung eines Werkvertrages.
1. Art. 368 Abs. 1 und 3 OR. Einbau von zwei Brennstoffbehältern, die für den Besteller unbrauchbar waren und vom Hersteller entgegen wiederholten Versprechen nicht verbessert wurden; Voraussetzungen und Ausübung des Rechts auf Wandelung (Erw. 2 und 3).
2. Art. 52 Abs. 3 und 98 Abs. 1 OR. Diese Bestimmungen sind auf den Besteller, der die unbrauchbaren Behälter beseitigen lässt, nicht anwendbar (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 368 Abs. 1 und 3 OR