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Regeste

Verpfründungsvertrag, Konkurs des Pfrundgebers.
1. Ein Verpfründungsvertrag ist trotz Beurkundung eines zu niedrigen Grundstückpreises als gültig zu behandeln, wenn die nachträgliche Berufung auf den Formmangel gegen Treu und Glauben verstösst (Erw. 2).
2. Art. 529 Abs. 2 OR. Anspruch des Pfründers im Konkurs des Pfrundgebers: Massgebend für die Kapitalisierung der Forderung ist der Wert der Pfrundleistung zur Zeit der Konkurseröffnung (Erw. 3).
3. Gegenstand und Wirkung des Kollokationsprozesses (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 529 Abs. 2 OR