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Regeste

Art. 1 Abs. 2 lit. b AHVG; Art. 3 AHVV.
- Die Befreiung von der obligatorischen Versicherung wegen unzumutbarer Doppelbelastung ist nicht von Amtes wegen anzuordnen.
- Zeitpunkt, von dem an die Befreiung wirkt (Anderung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 lit. b AHVG, Art. 3 AHVV