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Regesto

Art. 1 cpv. 2 lit. b LAVS; art. 3 OAVS.
- L'esenzione dall'assicurazione obbligatoria per evitare un soverchio cumulo di oneri non può esser pronunciata d'ufficio.
- Momento in cui l'esenzione diventa operante (mutamento della giurisprudenza).

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Referenzen

Artikel: art. 3 OAVS