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Regeste

Staatsrechtliche Beschwerde.
Die Beschränkung des Art. 87 OG gilt nicht für Beschwerden, mit denen neben der Verletzung des Art. 4 BV noch andere Rügen geltend gemacht werden (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 1).
Tessiner Gesetz vom 19. November 1970 über den Fremdenverkehr.
Art. 27 Abs. 2 dieses Gesetzes, der die im Kanton Tessin wohnhaften Eigentümer von Ferienwohnungen und -häusern von der Bezahlung der Kurtaxe (tassa di soggiorno) befreit, verstösst gegen Art. 4 BV, weil er ein Steuerprivileg schafft, das sich nicht mit besondern objektiven Verhältnissen im Zusammenhang mit dem mit der Sondersteuer verfolgten Zwecke begründen lässt (Erw. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 87 OG

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