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Regeste

Rentenanspruch der verwitweten Pflegemutter.
Witwen, welche die Bedingungen des Art. 23 Abs. 1 lit. c AHVG bereits vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erfüllt haben, steht der Anspruch auf Witwenrente ab 1. Januar 1973 zu (unechte Rückwirkung des neuen Rechts).

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Referenzen

Artikel: Art. 23 Abs. 1 lit. c AHVG