Regeste
Gesamtarbeitsvertrag; Willkür.
Zulässigkeit und Auslegung einer Vertragsbestimmung, wonach die beteiligten Arbeitgeber die Vertragsnormen auch gegenüber nicht organisierten Arbeitnehmern anzuwenden und im Falle, dass sie diesen niedrigere als die vertraglichen Löhne ausrichten, die Differenz (als Konventionalstrafe) an einen Verbandsfonds zu bezahlen haben.