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434 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://105-V-225
  1. 105 V 225
    Relevanz
    50. Urteil vom 5. Juli 1979 i. S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Bucher und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 MVG. - Es genügt die blosse Feststellung irgendwelcher Beschwerden oder Symptome während des Dienstes, wenn diese Erscheinungen wahrscheinlich mit der geltend gemachten Gesundheitsschädigung zusammenhängen (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3)...
  2. 111 V 370
    Relevanz
    66. Urteil vom 29. November 1985 i.S. X. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Zivilgericht des Kantons Glarus
    Regeste [D, F, I] Art. 4 bis 6 MVG. - Macht der Versicherte einen Rückfall oder Spätfolgen einer im Dienst in Erscheinung getretenen und gemeldeten oder sonstwie festgestellten Gesundheitsschädigung geltend, so haftet die Militärversicherung nach Art. 4 und 5 MVG, wenn z...
  3. 101 V 161
    Relevanz
    33. Urteil vom 9. Juli 1975 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Knoll und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Die Haftung der Militärversicherung für Gesundheitsschäden, die der einrückende Wehrmann ordnungsgemäss meldet, ohne aber entlassen zu werden (Art. 5 Abs. 3 MVG), setzt nicht voraus, dass seine Entlassungsbedürftigkeit damals erkennbar gewesen sei.
  4. 127 II 289
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 24. Juli 2001 i.S. S. gegen Schweizerische Eidgenossenschaft sowie Rekurskommission VBS, II. Abteilung (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 135 Abs. 1 und 3 MG; Verhältnis der Haftung des Bundes nach Militärgesetz zur Haftung nach Militärversicherungsgesetz. Gemäss Art. 135 Abs. 3 MG richtet sich die Haftung des Bundes bei Tatbeständen, die unter andere Haftungsbestimmungen fallen, nac...
  5. 97 V 99
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil vom 11. Mai 1971 i.S. S. gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 MVG. Es genügt die blosse Feststellung irgendwelcher Beschwerden oder Symptome während des Dienstes, wenn diese Erscheinungen wahrscheinlich mit der geltend gemachten Gesundheitsschädigung zusammenhängen.
  6. 104 V 168
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil vom 4. August 1978 i.S. W. gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 1 Abs. 1 Ziff. 3 lit. a und Art. 3 MVG. Die Sekretäre der sanitarischen Untersuchungskommissionen sind nur während der Dauer der einzelnen Aushebung bzw. sanitarischen Musterung versichert.
  7. 103 Ib 276
    Relevanz
    44. Urteil vom 30. September 1977 i.S. Maestri gegen Schweiz. Eidgenossenschaft
    Regeste [D, F, I] Militärorganisation. Haftung des Bundes für Schaden. - Fall eines im Militärdienst tödlich verunfallten Wehrmannes. Für den Personenschaden der Hinterbliebenen haftet der Bund nicht nach Art. 22 Abs. 1 MO. Das MVG fällt unter die in Art. 22 Abs. 2 MO vo...
  8. 119 V 208
    Relevanz
    30. Urteil vom 5. Mai 1993 i.S. S. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV, Art. 12, 29 VwVG, Art. 49, 60 BZP, Art. 11 Abs. 1 und 4 MVG: Einvernahme des Sachverständigen in Abwesenheit des Versicherten. - Die nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens erfolgende Rücksprache mit dessen Verfasser wird im Bereich der ...
  9. 103 V 177
    Relevanz
    40. Urteil vom 27. Dezember 1977 i.S. Michel gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 5 MVG. Zur Haftung der Militärversicherung für Zahnschäden (Zusammenfassung und Präzisierung der Rechtsprechung).
  10. 101 V 168
    Relevanz
    34. Urteil vom 14. Oktober 1975 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen W. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Die gänzliche Leistungsverweigerung nach Art. 7 Abs. 1 MVG umfasst sämtliche Versicherungsleistungen, die Leistungskürzung dagegen nur die Barleistungen laut Art. 41 Abs. 3 MVG. Die Leistungen gemäss Art. 39 Abs. 1 lit. b MVG (Nachfürsorge) dürfen auch ...

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