Regeste
Art. 347 Abs. 1 und Art. 27 Ziff. 1 StGB .
Das widerrechtliche Verhalten gemäss Art. 3 lit. 1 UWG (unvollständige öffentliche Auskündigungen über Kleinkredite) kann sich im Presseerzeugnis erschöpfen. In diesem Fall bestimmt sich der Gerichtsstand nach Art. 347 StGB.