Regeste
Art. 88 OG. Legitimation öffentlichrechtlicher Korporationen zur staatsrechtlichen Beschwerde.
1. Grundsatz (E. 1).
2. Ausnahmen (E. 2).
3. Den Schwellenbezirken des bernischen Rechts steht kein geschützter Autonomiebereich zu, weshalb sie nicht legitimiert sind, Eingriffe kantonaler Behörden in ihr hoheitliches Handeln mit staatsrechtlicher Beschwerde anzufechten (E. 3).