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Regeste
Namensparheft; Sorgfaltspflicht einer Bank.
Tragweite einer Vertragsklausel, die der Bank erlaubt, den Inhaber eines Sparheftes als Berechtigten zu betrachten. Prüfung des guten Glaubens (Art. 3 ZGB).
Referenzen
Artikel:
Art. 3 ZGB