Regeste
Art. 59 ATSG; Art. 66 Abs. 1 IVV; Beschwerdelegitimation der Sozialhilfebehörde.
Die Sozialhilfebehörde, die eine versicherte Person regelmässig unterstützt, ist legitimiert, die den Rentenanspruch ablehnende Verfügung der IV-Stelle in eigenem Namen mittels Beschwerde anzufechten (E. 5.7). Bejahung einer solchen regelmässigen Unterstützung im konkreten Fall, auch wenn die geleistete wirtschaftliche Sozialhilfe zu Beginn noch mit Arbeitslosentaggeldern verrechnet werden konnte (E. 5.6).