Regeste
Architektenvertrag; Haftung des Architekten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages bezüglich der Baukosten; Verjährung.
Qualifikation des Vertrages und Bestimmung der Verjährungsfrist, die auf die Haftung des Architekten anwendbar ist, der bei der Erstellung des Kostenvoranschlages bezüglich der Baukosten einen Rechnungsfehler begangen hat (E. 5 und 6).