Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Lugano-Übereinkommen (LugÜ); Vereinbarung über die Zuständigkeit.
Einheitliche Auslegung des Lugano Übereinkommens (E. 4).
Prüfung der Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäss Art. 17 LugÜ (E. 5-7).
Referenzen
Artikel:
Art. 17 LugÜ