Regeste
Art. 119 Abs. 1 OR: behördliches Ausfuhrverbot, Unmöglichkeit der Leistung.
Bundesrätliches Ausfuhrverbot für eine Verdampfungs- und Kondensierungsanlage gestützt auf Art. 8 Abs. 2 AtG: Unmöglichkeit der Leistung aus Umständen, die der Schuldner nicht zu verantworten hat, verneint.