Regeste
Art. 263 Abs. 4 und Art. 143-149 OR ; Übertragung der Miete von Geschäftsräumen; Solidarschuld.
Die Übertragung der Miete hat nach Art. 263 Abs. 4 OR eine Solidarschuld des übertragenden und des übernehmenden Mieters gemäss den Art. 143-149 OR zur Folge (E. 5).