Regeste
Art. 30 Abs. 1 AVIG: Einstellung im Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Der Versicherte kann nicht deshalb in seinem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eingestellt werden, weil er zu Unrecht einen finanziellen Beitrag im Sinne von Art. 7 Abs. 2 AVIG bezogen hat (in casu: Beitrag an Pendlerkosten und Wochenaufenthalter).