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Regeste
Art. 238 StGB.
1. Störung des technischen Bahnbetriebes in seinem planmässigen Ablauf (Erw. 2 lit. a).
2. Gefährdung von Leib und Leben von Menschen; geschützter Personenkreis (Erw. 2 lit. b).
Referenzen
Artikel:
Art. 238 StGB