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215 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://92-I-393
  1. 92 I 393
    Relevanz
    67. Urteil vom 7. Oktober 1966 i.S. AG für Industriefinanzierungen gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Einforderung von Beweismitteln beim Pflichtigen (Art. 89 Abs. 2 WStB). 1. Weigerung einer Finanzgesellschaft, die dem Bankengesetz nicht unterstellt ist, schriftliche Unterlagen einzureichen (Erw. 1): a) Ein solches Institut kann sich nicht auf das Bank...
  2. 107 Ib 213
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 14. Oktober 1981 in Sachen Wehrsteuerverwaltung des Kantons Bern gegen Firma X. und Rekurskommission des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Pflicht des Steuerpflichtigen, der Veranlagungsbehörde Aufstellungen nach Art. 89 Abs. 2 WStB zur Verfügung zu stellen. Sie erstreckt sich auf alle Geschäftsbeziehungen, die für die Veranlagung des Wehrsteuerpflichtigen (nicht bloss seiner Geschäftspart...
  3. 92 I 484
    Relevanz
    79. Auszug aus dem Urteil vom 4. November 1966 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen Frei und Rekurskommission Basel-Stadt für eidg. Abgaben.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Gewinn, den eine inländische Personengesamtheit ohne juristische Persönlichkeit durch Erwerbstätigkeit erzielt, ist den Mitgliedern nach Massgabe ihrer Anteile, unabhängig vom Mass ihrer persönlichen Mitwirkung, als Einkommen anzurechnen...
  4. 110 Ib 252
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 9. November 1984 i.S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Schwyz gegen X. und Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einleitung des Steuerhinterziehungsverfahrens. Befristung nach Art. 134 WStB/BdBSt. 1. Bei der Frist von Art. 134 WStB/BdBSt handelt es sich um eine Verwirkungsfrist, die nur durch die Einleitung des Verfahrens gegen den Steuerpflichtigen persönlich gew...
  5. 100 Ib 480
    Relevanz
    79. Auszug aus dem Urteil vom 26. September 1974 i.S. X
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer. Hinterziehungsversuch (Art. 131 Abs. 2 WStB). 1. Nachweis des Vorsatzes (Erw. 2). 2. Abgrenzung zwischen Gewinnungskosten und Kosten des Unterhalts des Steuerpflichtigen und seiner Familie (Art. 22 Abs. 1 lit. a, Art. 23 WStB) (Erw. 3a).
  6. 82 I 18
    Relevanz
    3. Urteil vom 2. März 1956 i. S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Zürich gegen Holzkorporation Zollikon.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Berichtigung von Rechnungsfehlern (Art. 127 WStB). Die Wahl eines unzutreffenden Tarifs (in casu: des Tarifs für Genossenschaften des Obligationenrechts statt desjenigen für natürliche Personen bei der Besteuerung einer Korporation des kanto...
  7. 89 I 405
    Relevanz
    58. Auszug aus dem Urteil vom 15. November 1963 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen X. und Steuerrekurskommission des Kantons Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Die von einem vertraglichen Vertreter bei der Ausfüllung des Formulars für die Steuererklärung begangene Hinterziehung wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet, sofern dieser nicht nachweist, dass er nicht imstande gewesen wäre, die Handlung z...
  8. 86 I 289
    Relevanz
    40. Urteil vom 4. November 1960 i.S. Hänni gegen Kantonale Rekurskommission Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Vom Roheinkommen des buchführungspflichtigen Kaufmanns können Zuwendungen, die er einer religiösen Gemeinschaft nicht aus geschäftlichen Gründen, sondern um seines Glaubens willen erbringt, nicht abgezogen werden (Art. 22 Abs. 1 lit. f, Art....
  9. 108 III 34
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    14. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. April 1982 i.S. Silvaplanina S.A. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Sicherstellungsverfügung für eine Wehrsteuerforderung (Art. 118 und 119 WStB). Inhalt und Tragweite der Sicherstellungsverfügung.
  10. 91 I 208
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Urteil vom 18. Juni 1965 i.S. X. und Y. gegen Steuerrekurskommission des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer; Liegenschaftengewinne: Sie können unter Art. 21 Abs. 1 lit. a und d WStB fallen, wobei sich die beiden Tatbestände nicht ausschliessen. Ein nach Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB steuerbarer Kapitalgewinn ist nach Art. 43 WStB zu erfassen, falls di...

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