Regeste
Art. 85 lit. a OG; kommunales Finanzreferendum.
Gegen negative Beschlüsse der kantonalen oder kommunalen Parlamente kann das fakultative Referendum nur ergriffen werden, wenn das kantonale Recht diese Möglichkeit eindeutig vorsieht.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 85 lit. a OG