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Regeste
Art. 29septies Abs. 1 erster Satz AHVG; Art. 52g AHVV; Betreuungsgutschriften.
Versicherten, deren mindestens in mittlerem Grade hilflose Angehörige in einem Pflegeheim leben, können grundsätzlich keine Betreuungsgutschriften zuerkannt werden. Denn in solchen Fällen werden Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in erster Linie durch das Heimpersonal erbracht, womit eine Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten von Angehörigen entfällt (E. 3 und 4).
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Referenzen
Artikel: Art. 52g AHVV