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Regesto
Art. 29 cpv. 1 LAI, 88a cpv. 2 e 88bis cpv. 1 OAI.
Nel caso di simultanea assegnazione con effetto retroattivo di una mezza rendita e di una rendita intera che le succede, il passaggio dalla prima alla seconda è esclusivamente regolato dall'art. 88a cpv. 2 OAI; l'art. 29 cpv. 1 LAI e l'art. 88bis cpv. 1 OAI non sono applicabili (precisazione della giurisprudenza).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 29 cpv. 1 LAI, art. 88a cpv. 2 OAI, art. 88bis cpv. 1 OAI