Regeste
Art. 39 OR.
Der Billigkeitsentscheid des Art. 39 Abs. 2 OR ist nicht ein Entscheid nach Belieben des Richters. Er hat in Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände zu ergehen (E. 5c).
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Artikel: Art. 39 OR, Art. 39 Abs. 2 OR