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463 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://102-III-161
  1. 86 III 31
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    12. Entscheid vom 22. März 1960 i.S. St. Gallische Kantonalbank.
    Regeste [D, F, I] Konkurs; Beschwerde gegen die Verteilungsliste (Art. 263 SchKG). Stellt das Konkursamt den Gläubigern anstelle der Anzeige gemäss Art. 263 Abs. 2 SchKG (Formular Nr. 10) eine vollständige Abschrift der Verteilungsliste zu, so beginnt die zehntägige Besc...
  2. 92 III 41
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    7. Entscheid vom 20. Juli 1966 i.S. Konkursmasse Ott.
    Regeste [D, F, I] Verfügungen des Sachwalters bei Nachlass-Stundung einer Bank. 1. Beschwerde nach Art. 37 Abs. 2 BankG. Beschwerdelegitimation einer Konkursverwaltung. Die Beschwerde kann nicht gegen die Bank gerichtet werden. (Erw. 1). 2. Auskunftspflicht der Bank gege...
  3. 137 III 374
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    55. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG in Liquidation gegen Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_806/2010 vom 11. Juli 2011
    Regeste [D, F, I] Abtretung im schweizerischen Partikularkonkurs an die ausländische Konkursverwaltung (Art. 260 SchKG analog). Gibt es im Partikularkonkurs keine kollozierten Gläubiger, kann eine inventarisierte Forderung der ausländischen Konkursverwaltung im Sinn von ...
  4. 110 III 93
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    25. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 3. Dezember 1984 i.S. Neofidaria AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Kostenvorschüsse für die Weiterführung bzw. die Eröffnung von Zivilprozessen im Namen der Konkursmasse. Die Konkursverwaltung, die solche Vorschüsse nur von den Gläubigern verlangt, die sich für die Weiterführung bzw. Eröffnung eines Prozesses ausgespro...
  5. 93 IV 90
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    22. Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1967 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 163, Art. 323 Ziff. 4 StGB. Der Gemeinschuldner, der zum Nachteil der Konkursgläubiger Vermögensstücke verheimlicht, kann nur dann wegen blossen Ungehorsams nach Art. 323 Ziff. 4 StGB bestraft werden, wenn der Vorsatz zur Benachteiligung der Gläubi...
  6. 112 III 42
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    12. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. Januar 1986 i.S. Konkursmasse der Wolpert Werkstoffprüfmaschinen AG gegen Karl Zang (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 31 und 250 SchKG; Fristwahrung bei der Kollokationsklage. Die Frist für die Kollokationsklage beginnt nur dann mit der öffentlichen Bekanntmachung zu laufen, wenn am Tag dieser Bekanntmachung das Konkursamt der Öffentlichkeit zugänglich ist, so das...
  7. 112 III 36
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    11. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 14. Januar 1986 i.S. Süllhöfer (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Kollokationsrechtliche Behandlung einer im Konkurs angemeldeten Forderung, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses gebildet hatte (Art. 63 Abs. 1 KOV). Eine solche Forderung ist grundsätzlich lediglich pro memoria im Kol...
  8. 136 III 534
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    78. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Bank X. und Y. AG gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_421/2010 vom 22. Oktober 2010
    Regeste [D, F, I] Abtretung von Rechtsansprüchen nach Art. 260 Abs. 1 SchKG. Über den von mehreren Abtretungsgläubigern eingeklagten Anspruch der Masse kann nur einheitlich entschieden werden (E. 2). Der Vorschlag der Konkursverwaltung an die Gläubiger, auf die Geltendma...
  9. 86 III 70
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    19. Entscheid vom 25. Januar 1960 i.S. Erni.
    Regeste [D, F, I] Bereinigung der Zugehör einer Liegenschaft im Konkurs. Was Zugehör ist, soll in dem mit dem Kollokationsplan aufzulegenden Lastenverzeichnis (Art. 125 VZG) festgelegt werden, unter Vorbehalt der Kollokationsklage nach Art. 250 SchKG. Hiebei unabgeklärt ...
  10. 108 III 23
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    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 9. August 1982 i.S. Moser gegen Gemeinde Beinwil am See (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Kollokation (Art. 250 SchKG). Wird der Kollokationsplan durch Urteil im Kollokationsprozess abgeändert, so ist er nicht neu aufzulegen. Eine dennoch erfolgte Neuauflage ist nichtig und verschafft den Gläubigern nicht das Recht, erneut Kollokationsklage ...

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