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50 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://111-V-387
  1. 122 V 270
    Relevanz 15%
    40. Auszug aus dem Urteil vom 17. Juli 1996 i.S. D. AG gegen Kantonale Arbeitslosenkasse Nidwalden und Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden
    Regeste [D, F, I] Art. 31 Abs. 3 lit. c, Art. 95 Abs. 1 und 4 AVIG: Rückforderung der dem mitarbeitenden Verwaltungsratsmitglied einer AG zu Unrecht ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung; Verwirkung. - Zurückkommen auf die rechtskräftige Leistungszusprechung im Rahmen de...
  2. 111 V 261
    Relevanz 15%
    50. Auszug aus dem Urteil vom 17. Oktober 1985 i. S. Kühner gegen Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Abteilung Arbeitslosenversicherung, Bern, und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 36 AVIG: Voranmeldung von Kurzarbeit. - Die für bestimmte Ausnahmefälle vorgesehene Regelung der verkürzten Anmeldefristen für Kurzarbeit gemäss Art. 58 Abs. 1 und 2 AVIV ist gesetzmässig (Erw. 1). - Mit der Voranmeldung von Kurzarbeit werden die R...
  3. 104 III 68
    Relevanz 15%
    17. Auszug aus dem Entscheid vom 4. Juli 1978 i.S. Elmer, Schwald & Co.
    Regeste [D, F, I] Eröffnung des Konkurses über eine Gesellschaft, die ihren Sitz auf dem Gebiete des früheren Königreiches Württemberg hat und gegen die im Kanton Zürich Arreste vollzogen worden waren. 1. Die Übereinkunft betreffend die Konkursverhältnisse und die Behand...
  4. 121 V 371
    Relevanz 15%
    54. Auszug aus dem Urteil vom 7. September 1995 i. S. Rhätische Bahn AG (RhB) gegen Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 31 Abs. 1 lit. b und d, Art. 32 Abs. 1 lit. a, Art. 33 Abs. 1 lit. b AVIG, Art. 51 Abs. 2 AVIV: Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmer öffentlichrechtlicher Institutionen. Die Verkürzung der Arbeitszeit in der Hauptwerkstätte eines Verkehrs- und...
  5. 113 V 74
    Relevanz 15%
    13. Auszug aus dem Urteil vom 9. März 1987 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen M. Bau AG und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 31 Abs. 3 und 42 Abs. 3 AVIG. Die von Art. 31 Abs. 3 AVIG erfassten Personen sind vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung und in Verbindung mit Art. 42 Abs. 3 AVIG vom Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Prax...
  6. 119 V 357
    Relevanz 15%
    51. Urteil vom 29. Juni 1993 i.S. A. AG gegen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt des Kantons Aargau und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 1 lit. e AVIG. Die Leiharbeit (Regiearbeit) ist einer Temporärarbeit im Sinne dieser Bestimmung gleichzustellen.
  7. 110 V 334
    Relevanz 15%
    54. Auszug aus dem Urteil vom 11. Dezember 1984 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Speck und Kantonale Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 1 AVIG, Art. 58 Abs. 4 AVIV: Kurzarbeitsentschädigung. Die zehntägige Frist zur Voranmeldung der Kurzarbeit (Art. 36 Abs. 1 AVIG) ist eine Verwirkungsfrist mit der Folge, dass der Arbeitsausfall bei verspäteter Meldung - sofern dafür kein e...
  8. 119 V 498
    Relevanz 15%
    71. Urteil vom 28. September 1993 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen ARGE Bözbergtunnel und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 1 lit. a AVIG: Normales Betriebsrisiko. - Bei der einzelfallweise vorzunehmenden Bestimmung des normalen Betriebsrisikos kommt dem Gesichtspunkt der Vorhersehbarkeit rechtsprechungsgemäss entscheidende Bedeutung zu. Nichts anderes gilt bei ...
  9. 138 V 333
    Relevanz 15%
    41. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gegen Y. & Co. und Dienststelle Wirtschaft und Arbeit Luzern (wira) (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_741/2011 vom 1. M...
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 1 lit. a AVIG; Kurzarbeitsentschädigung: normales Betriebsrisiko. Der infolge des Todes der Identifikationsfigur einer Musikgruppe entstandene Arbeitsausfall gehört zum normalen Betriebsrisiko (E. 4.2).
  10. 128 V 305
    Relevanz 15%
    45. Auszug aus dem Urteil i.S. X. GmbH gegen Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern, und Verwaltungsgericht des Kantons Bern C 12/02 vom 28. Juni 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 32 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 AVIG in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 und 2 AVIV: Anrechenbarer Arbeitsausfall; vom Arbeitgeber nicht zu vertretende andere Umstände. Die Anbieterin von Canyoning-Touren, die wegen des von den Behörden zweier Staaten und...

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