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449 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://135-III-46
  1. 107 III 73
    Relevanz 10%
    17. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. Oktober 1981 i.S. Erben G. und Mitbeteiligte (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung. 1. Der Betreibungsbeamte kann bei der Pfändung vom Schuldner nicht verlangen, dass dieser sich über die Verwendung von Geldbeträgen ausweist, die er möglicherweise vor Jahren besessen hat (E. 3). 2. Behauptet der Gläubiger, dem Schuldner stehe...
  2. 108 III 15
    Relevanz 10%
    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 16. April 1982 i.S. Rudin (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 113 SchKG enthält lediglich eine Ordnungsvorschrift, welche auf die Gültigkeit der Pfändung keinen Einfluss hat. Doch dürfen bis zur Zustellung der Pfändungsurkunde keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden.
  3. 82 III 54
    Relevanz 10%
    19. Auszug aus dem Entscheid vom 7. Mai 1956 i.S. Spadin.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Legitimation zur Beschwerde. Art. 17 ff., 93 SchKG. Wegen der Lohnpfändung können sich ausser dem Schuldner auch die auf sein Einkommen angewiesenen Familienangehörigen beschweren (Änderung der Rechtsprechung).
  4. 81 III 17
    Relevanz 10%
    6. Entscheid vom 25. März 1955 i.S. Schüpbach.
    Regeste [D, F, I] Pfändung von Forderungen. Art. 95 SchKG. Grundsätzlich ist eine Forderung zu pfänden, sobald der betreibende Gläubiger deren Existenz behauptet. Ist aber einem Begehren zu entsprechen, das sich auf ein vom bevormundeten und als urteilsunfähig zu betrach...
  5. 120 III 121
    Relevanz 10%
    41. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. November 1994 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit einer Leibrente (Art. 92 Ziff. 7 SchKG). Voraussetzung der Unpfändbarkeit ist der Abschluss eines Leibrentenvertrages in schriftlicher Form.
  6. 83 III 17
    Relevanz 10%
    5. Entscheid vom 28. Februar 1957 i.S. Kamer.
    Regeste [D, F, I] Die provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG) ist wie eine definitive zu vollziehen und kann daher auch den Lohn (Art. 93 SchKG) erfassen. Unterschiede gegenüber der definitiven Pfändung in den Wirkungen. Anzeige an den Arbeitgeber (Art. 99 SchKG)
  7. 92 III 55
    Relevanz 10%
    9. Arrêt du 27 septembre 1966 dans la cause Kilchmann.
    Regeste [D, F, I] Aberkennungsklage. Provisorische Pfändung. Wenn der Schuldner eine Aberkennungsklage eingereicht und das Betreibungsamt zu Unrecht eine definitive Pfändung vorgenommen hat, so ist diese Massnahme als provisorische Pfändung aufrecht zu erhalten.
  8. 110 III 27
    Relevanz 10%
    8. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 24. Februar 1984 i.S. Contruck Industriegüter GmbH & Co. Betriebs KG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändungsanschluss bei der Arrestbetreibung (Art. 52, 110 SchKG). Bei der Arrestbetreibung setzt der Pfändungsanschluss voraus, dass sich der Arrest auf in der Hauptpfändung mit Beschlag belegte Vermögenswerte erstreckt, dass der Arrest durch Einleitung...
  9. 81 III 14
    Relevanz 10%
    5. Estratto della sentenza 17 febbraio 1955 nella causa Carmine.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. 1. Abzug von Arzt- und Apothekerkosten bei Berechnung des Existenzminimums (Erw. 2). 2. Dem Betreibungsamte steht nicht zu, nach Abzug des Existenzminimums vom Einkommen des Schuldners den pfändbaren Betrag auf Grund billigen Ermessens noc...
  10. 102 IV 248
    Relevanz 10%
    56. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. November 1976 i.S. S. gegen Generalprokurator des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB. Verfügung über gepfändeten Lohn. Ein während der Dauer der Lohnpfändung im Vergleich zum Existenzminimum eingetretener Mindererwerb ist auch dann mit einem Mehrerlös auszugleichen, wenn das unterschiedliche Einkommen auf einen Wechsel von...

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