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199 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-IV-20
  1. 126 IV 192
    Relevanz 10%
    30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. August 2000 i. S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 2 SVG; Art. 8 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV; Rechtsüberholen auf der Autobahn; grobe Verletzung von Verkehrsregeln. Der Tatbestand des Rechtsüberholens kann auch eventual-vorsätzlich erfüllt werden...
  2. 114 IV 55
    Relevanz 10%
    17. Urteil des Kassationshofes vom 10. Juni 1988 i.S. C. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 1 SVG, Art. 8 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 5 VRV. Der Automobilist, der auf dem Pannenstreifen einer Autobahn über eine Strecke von 400-500 m rechts an einer stockenden Fahrzeugkolonne vorbeifährt, um auf diesem Wege die Autobahn über die nächst...
  3. 91 IV 16
    Relevanz 10%
    7. Urteil des Kassationshofes vom 26. Februar 1965 i.S. Grass gegen Statthalteramt Meilen.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 44 Abs. 1 und 2 SVG. Diese Bestimmungen sind nicht anwendbar, wenn zwei Fahrzeuge nur deshalb vorübergehend nebeneinander zu fahren kommen, weil das eine das andere überholen will, sie dann aber hintereinander weiterfahren oder das eine abbiegt ...
  4. 84 IV 107
    Relevanz 10%
    32. Urteil des Kassationshofes vom 1. September 1958 i.S. Imboden gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 25 Abs. 1, Art. 27 Abs. 1 MFG. Absolutes Vortrittsrecht des auf der öffentlichen Strasse Fahrenden gegenüber dem aus einer Privatstrasse Kommenden. Wird es von diesem verletzt, so ist nicht Art. 27 Abs. 1, sondern Art. 25 Abs. 1 anwendbar.
  5. 101 IV 414
    Relevanz 10%
    95. Urteil des Kassationshofes vom 2. Dezember 1975 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Abs. 3 VRV. Ob eine Verzweigung oder nur die Einmündung eines Nebensträsschens ohne Vortrittsrecht vorliegt, beurteilt sich ausser nach Anlage und Grösse auch nach der Verkehrsbedeutung. Dabei kommt es für das massgebende Verkehrsgefälle auf die...
  6. 81 IV 249
    Relevanz 10%
    54. Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1955 i. S. Schärer gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 3, 27 Abs. 1 MFG. Dem Radfahrer gegenüber, der sich auf einem von der Hauptfahrbahn vollständig getrennten Radfahrweg befindet, gilt das Verbot des Überholens an Strassenkreuzungen nicht. Wenn er seine Absicht, den rechts liegenden Radfahrw...
  7. 86 II 51
    Relevanz 10%
    8. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 23. Februar 1960 i.S. Brack gegen Schweizerische Unfallversicherungsge- sellschaft in Winterthur.
    Regeste [D, F, I] Art. 37 Abs. 2, 38, 39, 42 MFG, Beweislast. Wer hat die für die Schuldfrage erheblichen Tatsachen zu beweisen, wenn ein Halter eines Motorfahrzeuges vom andern Ersatz für Sach- und Körperschaden und Genugtuung verlangt oder für Schadenersatz, den er ein...
  8. 102 Ib 193
    Relevanz 10%
    31. Auszug aus dem Urteil vom 15. September 1976 i.S. W. gegen Regierungsrat des Kantons Zug
    Regeste [D, F, I] Führerausweisentzug. 1. Ob ein Führerausweisentzug auf Art. 16 Abs. 2 oder 16 Abs. 3 lit. a SVG gestützt wird, ist eine Frage der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes, in der die Administrativbehörde grundsätzlich nicht an das Erkenntnis des Strafric...
  9. 98 IV 317
    Relevanz 10%
    62. Urteil des Kassationshofes vom 9. November 1972 i.S. Baumberger gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 8 Abs. 3 VRV. Rechtsüberholen auf Autobahnen. Rechtsüberholen ist nur beim Fahren in parallelen Kolonnen erlaubt.
  10. 85 IV 50
    Relevanz 10%
    14. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Februar 1959 i.S. Kiesinger gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 75 Abs. 1 lit. b MFV. Pflicht des Motorfahrzeugführers, die beabsichtigte Richtungsänderung so frühzeitig anzuzeigen, dass es den andern Strassenbenützern möglich ist, sich der neuen Verkehrslage anzupassen.

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