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112 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://86-III-47
  1. 88 III 50
    Relevanz 5%
    9. Entscheid vom 28. Mai 1962 i.S. Giannetta.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufsgeräten (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Tonübertragungs- und -modulationsgeräte des Leiters einer Musikkapelle. Übt dieser einen Beruf aus, oder betreibt er ein Unternehmen? Ist die Verwendung der fraglichen Geräte unwirtschaftlich?
  2. 80 III 15
    Relevanz 5%
    4. Entscheid vom 22. Mai 1954 i. S. Scholl.
    Regeste [D, F, I] Nicht als Berufsgerät im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG zu betrachten ist das Automobil, das der Schuldner im Betrieb einer Aktiengesellschaft, deren einziger Aktionär er ist, verwendet.
  3. 84 III 24
    Relevanz 5%
    8. Arrêt du 21 mai 1958 dans la cause H.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 SchKG. In welchem Masse kann die in dieser Bestimmung vorgesehene Unpfändbarkeit einem im Ausland wohnhaften Schuldner zugute kommen?
  4. 134 III 182
    Relevanz 5%
    32. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour de droit civil dans la cause X. contre Confédération Suisse, Etat de Genève et Office des poursuites de Genève (recours en matière civile) 5A_631/2007 du 18 décembre 2007
    Regeste [D, F, I] Beschränkt pfändbares Einkommen (Art. 93 SchKG). Die Invalidenrente der obligatorischen Unfallversicherung (Art. 18 UVG) ist beschränkt pfändbar (E. 4). Die AHV-Rente, welche als solche unpfändbar ist, wird zur UVG-Rente hinzugerechnet, um die pfändbare...
  5. 80 III 18
    Relevanz 5%
    5. Arrêt du 28 avril 1954 dans la cause Société immobilière Charmettes Square SA
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit. Art. 92 SchKG. War der Schuldner zum Verkauf unpfändbarer Sachen gezwungen, so kann der von ihm gelöste Preis nicht gepfändet werden, wenn er daraus binnen kurzem gleichwertige Gegenstände anschaffen will.
  6. 82 III 23
    Relevanz 5%
    9. Entscheid vom 7. März 1956 i.S. Gebr. Rosenzweig.
    Regeste [D, F, I] Das Existenzminimum des Schuldners und seiner Familie, das nach Art. 93 SchKG bei einer Lohnpfändung vorbehalten bleibt, erhöht sich, wenn der Schuldner unentbehrliches, nach Art. 92 Ziff. 1 SchKG unpfändbares Mobiliar auf Abzahlung gekauft hat, um den ...
  7. 98 III 31
    Relevanz 5%
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 14. Juni 1972 i.S. Sch.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Automobil). Massgebend für die Bestimmung der Kompetenzqualität eines Personenwagens im Konkursverfahren sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Inventaraufnahme (Bestätigung der Rechtsprechung)...
  8. 80 III 106
    Relevanz 5%
    23. Entscheid vom 29. Oktober 1954 i.S. Kündig.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen, Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Automobil eines Reisevertreters: nicht unpfändbar, wenn in der Branche noch Stellen für Reisende ohne eigenes Auto zu findensind. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmit...
  9. 106 III 75
    Relevanz 5%
    16. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. April 1980 i.S. A. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] 1. Kompetenzanspruch nach Art. 224 in Verbindung mit Art. 92 SchKG. Verwirkung des Beschwerderechts mit Bezug auf diesen Anspruch (E. 1) 2. Unterhaltsbeitrag im Sinne von Art. 229 Abs. 2 SchKG. Gegen die Weigerung der Konkursverwaltung, ihm einen Unterh...
  10. 81 III 11
    Relevanz 5%
    4. Entscheid vom 7. Februar 1955 i.S. Hudec.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Eine Kleinfilmkamera kann heute in der Schweiz nicht als notwendiges Berufswerkzeug eines frei erwerbenden Ingenieurs gelten. Übt der Schuldner seinen Beruf im Ausland aus, so liegt es ihm ob, ...

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