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Regeste

Art. 148 Abs. 1 und Art. 159 Abs. 1 StGB.
1. Voraussetzungen, unter denen die Erfindung eines Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gehört (Erw. 1).
2. Vermögensschädigung durch Abschluss eines Patentlizenzvertrages. Verbindlichkeit der Vertragsunterzeichnung durch Verwaltungsratsmitglieder von Aktiengesellschaften (Erw. 2).
3. Ungetreue Geschäftsführung, begangen durch ein Verwaltungsratsmitglied einer Aktiengesellschaft (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 148 Abs. 1 und Art. 159 Abs. 1 StGB