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Regeste

Verfahren. Beamtenrecht; vorläufige Dienstenthebung gemäss Art. 52 BtG.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Auslegung des Art. 100 lit. a OG; Ausschlussgrund hier verneint (E. 1).
2. Die vorläufige Dienstenthebung gemäss Art. 52 BtG ist nicht als Zwischenverfügung, sondern als Endverfügung einzustufen (E. 2).
3. Die vorläufige Dienstenthebung gemäss Art. 52 BtG darf nicht ohne vorgängige Anhörung des Betroffenen erfolgen. Auslegung von Art. 30 Abs. 2 lit. e VwVG. (E. 3-7).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 52 BtG, Art. 100 lit. a OG, Art. 30 Abs. 2 lit. e VwVG

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