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Regeste

Art. 18 und 19 SchKG.
Legitimation eines Betreibungsbeamten zum Rekurs, der nach seinem Übertritt in den Ruhestand eine Amtshandlung vollzogen hat, die von der kantonalen Aufsichtsbehörde für ungültig erklärt worden ist?

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 18 und 19 SchKG