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Regeste

Gemeindeabstimmung. Informationskredit für kantonalen Abstimmungskampf.
1. Kriterien der unzulässigen Beeinflussung des politischen Willens der Stimmbürger (E. 3b).
2. Stellung des Gemeinderates, der im Auftrag der Gemeindeversammlung in einen kantonalen Abstimmungskampf eingreift (E. 4).
3. Keine Verletzung des politischen Stimmrechts, wenn eine Gemeinde in einen kantonalen Abstimmungskampf eingreift, an dessen Ausgang sie unmittelbar und besonders interessiert ist (E. 5a). Schranken für die Art des Eingreifens (E. 5b). Verhältnismässigkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel (E. 5c).
4. Vereinbarkeit des Kreditbeschlusses mit dem kantonalen Recht (E. 6).