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Regeste

Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB.
1. Geschäftsvermögen kann nur sein, was zivilrechtlich im Eigentum des Geschäftsinhabers steht; Grundsatz und Ausnahmen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2a).
2. Anwendung dieses Grundsatzes auf in ungetrennter Ehe lebende Ehegatten; Ausnahme, wenn ein Ehegatte eine Liegenschaft zu Geschäftszwecken erwirbt und dem zusammen mit dem anderen Ehegatten betriebenen Geschäft zur Verfügung stellt; für die Abgrenzung massgebende Kriterien (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2b, 3).