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Regeste

Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte im Kanton Tessin: Beiträge Dritter zur Finanzierung des Wahlkampfs von Kandidaten bei kantonalen Wahlen; Stimm- und Wahlfreiheit; Grundsatz der Chancengleichheit; Art. 4 BV.
Stimm- und Wahlfreiheit, Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot (E. 2a). Interventionen Dritter bei Abstimmungen und Wahlen: Zusammenfassung von Rechtsprechung und Literatur (E. 2b). Grundsätzliche Zulässigkeit einer finanziellen Beschränkung des Wahlkampfs? Frage im vorliegenden Fall offen gelassen (E. 2c).
Die Bestimmung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte im Kanton Tessin, welche die Finanzierung des Wahlkampfs eines Kandidaten durch einen Dritten auf Fr. 50'000.-- begrenzt, verstösst sowohl gegen den Grundsatz der Chancengleichheit als auch gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip (E. 3a-b). Es kann offen bleiben, ob die bei Verletzung der streitigen Bestimmung vorgesehene Sanktion überhaupt geeignet wäre, die Unabhängigkeit des Kandidaten wiederherzustellen (E. 3c).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 BV