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Regeste a

Auf den Reisecheckvertrag anwendbares Recht; Verweisungsvertrag (Art. 116, 117 und 120 IPRG).
Der Reisecheckvertrag, ein Vertrag sui generis, betrifft eine Leistung des üblichen Verbrauchs für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten im Sinne von Art. 120 Abs. 1 IPRG (E. 2.1).
Prüfung des Prozessverhaltens der Parteien im Hinblick auf das Vorliegen eines nach dem Vertrauensgrundsatz zustande gekommenen Verweisungsvertrags (E. 2.2).

Regeste b

Aktivlegitimation bei Forderungsabtretung (Art. 164 ff. OR).
Während ein Pfandrecht an einer Forderung (Art. 899 ZGB) keine Gläubigerstellung verschafft, bewirkt die Forderungsabtretung im Sinne der Art. 164 ff. OR den Übergang der Forderung mit der Folge, dass allein der Zessionar die Forderung gerichtlich einklagen kann (E. 3).

Regeste c

Voraussetzungen für den Ersatz von verlorenen oder gestohlenen Reisechecks.
Der Aussteller trägt das Risiko für den Verlust oder Diebstahl von Reisechecks. Der Checkkäufer hat jedoch bestimmten Obliegenheiten nachzukommen, damit er sein Recht auf Ersatz (Refund) nicht verliert (E. 4).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 164 ff. OR, Art. 116, 117 und 120 IPRG, Art. 120 Abs. 1 IPRG, Art. 899 ZGB